Hinweis zur Titelschutzanzeige
Mit dem Titelschutz wird darauf hingewiesen, daß ein
Rechtsgeschäft geplant ist, soweit nicht ältere Rechte vorhanden sind.
Die Leser des weltweiten Internets erhalten die Möglichkeit auf evtl. ältere
Rechte hinzuweisen. Um auf ältere Rechte hinzuweisen genügt die Zustellung
einer E-Mail oder eines Briefes. Teilweise strafbewehrte Abmahnungen müssen
in diesem Bereich nicht sein. Im Rahmen einer gemeinsamen Koordination soll
mit den Veröffentlichungen für Planungssicherheit, Information und
Transparenz gesorgt werden. Bei § 5 Abs.3 des Markenschutzgesetzes handelt
es sich um Werktitel. Sie sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften,
Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.
Der Sinn liegt darin, Verwechslungen vorzubeugen.
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch
für
Human Factor
Motorcity Music
www.motorcitymusic.de
in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, Wortverbindungen
und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse, Textilwaren
aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen, Film- und
Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie sonstige
vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke, insbesondere
auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste und sonstige
Online-Medien.
VIRTUAL Music Production (VMP)
J. Kauer
Thomas-Mann-Straße 26
D-65479 Raunheim
Raunheim, 30. April 1995
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch
für
Protone Studios
www.protonestudios.com
Mindfield Music Production
Mindfield Media Design
www.mindfield.cc
in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen,
Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse,
Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen,
Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie
sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke,
insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste
und sonstige Online-Medien.
Mindfield Music Production
J. Kauer
D-65474 Bischofsheim
Bischofsheim, 20. Juli 2005
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch
für
Third Eye Awake
www.thirdeyeawake.com
in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen,
Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse,
Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen,
Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie
sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke,
insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste
und sonstige Online-Medien.
Mindfield Music Production
J. Kauer
D-65474 Bischofsheim
Bischofsheim, 27. März 2006
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch
für
Slate Wiper
www.slatewiper.net
in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen,
Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse,
Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen,
Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie
sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke,
insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste
und sonstige Online-Medien.
Mindfield Music Production
J. Kauer
D-65474 Bischofsheim
Bischofsheim, 17. Oktober 2007