Hinweis zur Titelschutzanzeige

Mit dem Titelschutz wird darauf hingewiesen, daß ein Rechtsgeschäft geplant ist, soweit nicht ältere Rechte vorhanden sind. Die Leser des weltweiten Internets erhalten die Möglichkeit auf evtl. ältere Rechte hinzuweisen. Um auf ältere Rechte hinzuweisen genügt die Zustellung einer E-Mail oder eines Briefes. Teilweise strafbewehrte Abmahnungen müssen in diesem Bereich nicht sein. Im Rahmen einer gemeinsamen Koordination soll mit den Veröffentlichungen für Planungssicherheit, Information und Transparenz gesorgt werden. Bei § 5 Abs.3 des Markenschutzgesetzes handelt es sich um Werktitel. Sie sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken. Der Sinn liegt darin, Verwechslungen vorzubeugen.


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

Human Factor
Motorcity Music
www.motorcitymusic.de

in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse, Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen, Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste und sonstige Online-Medien.

VIRTUAL Music Production (VMP)
J. Kauer
Thomas-Mann-Straße 26
D-65479 Raunheim

Raunheim, 30. April 1995


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

Protone Studios
www.protonestudios.com
Mindfield Music Production
Mindfield Media Design
www.mindfield.cc

in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse, Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen, Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste und sonstige Online-Medien.

Mindfield Music Production
J. Kauer
D-65474 Bischofsheim

Bischofsheim, 20. Juli 2005


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

Third Eye Awake
www.thirdeyeawake.com

in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse, Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen, Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste und sonstige Online-Medien.

Mindfield Music Production
J. Kauer
D-65474 Bischofsheim

Bischofsheim, 27. März 2006


Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für

Slate Wiper
www.slatewiper.net

in allen Schreibweisen, Schriftarten und Darstellungsformen, Wortverbindungen und Titelkombinationen für Druckschriften, Druckerzeugnisse, Textilwaren aller Art, Veranstaltungen, Computer, Rundfunk und Fernsehsendungen, Film- und Tonwerke, Tonträger aller Art, Tonträgerpromotion, sowie sonstige vergleichbaren Werke, elektronische, digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, CD-I, Offline- und Onlinedienste, Audiotextdienste und sonstige Online-Medien.

Mindfield Music Production
J. Kauer
D-65474 Bischofsheim

Bischofsheim, 17. Oktober 2007